Wer zählt die Gremien, nennt die Namen?

Wenn in den Rechenschaftsberichten unseres Vorsitzenden von Außenbeziehungen die Rede ist,  dann tauchen immer wieder Abkürzungen auf  wie DW, DHS, GVS, BWAG, BWLV, ELAS und einige mehr. Dies stiften nicht nur bei einigen Neulingen einige Verwirrung, sondern machen es auch so manchem alten Hasen nicht ganz leicht, sich in dem Organisationsdschungel in der Suchtkrankenhilfe noch  zurechtzufinden. Daher soll hier einmal der Versuch gemacht werden, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

DHS

Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren wurde 1947 gegründet, um allen in der Suchtkrankenhilfe bundesweit  tätigen Verbänden und  gemeinnützigen Vereinen eine Plattform zu geben. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Träger der ambulanten Beratung und Behandlung, der stationären Versorgung und der Selbsthilfe in der DHS vertreten.

Mitglieder sind u. a. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband u. a. Interessant für uns ist hierbei, dass das Diakonische Werk nicht als ganzes sondern nur mit einem ihm angehörenden Suchtverband, der GVS (siehe nachfolgend) vertreten ist.  Zu weiteren Mitgliedern gehören die Abstinenz- und Selbsthilfeverbände wie die Blaukreuze, der Kreuzbund, die Guttempler, die Elternkreise und natürlich auch unser Bundesverband der Freundeskreise. Und als letztes gehören verschiedene Fachverbände der DHS an, deren Namen uns zumeist nicht so geläufig sind; daher wollen wir hier nur einige herausgreifen, die uns besonders interessant erscheinen: Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe, Bundes-Fachverband Essstörungen, Fachverband Glücksspielsucht, Fachverband Drogen und Rauschmittel, Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur.

Aufgrund dieser Zusammensetzung ist die DHS oberste Instanz, wenn es um Suchtfragen in Deutschland geht, die meisten bundesweiten Erhebungen und Stellungnahmen zum  Thema Sucht kommen von dort.

GVS

Der GVS wurde 1957 als „Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Abwehr der Suchtgefahren e. V.“ in Kassel gegründet. Diese Bezeichnung wurde einige Jahre später in „Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der EKD e. V.“  (GVS) geändert. Zur Aufgabe machte sich der GVS „...diejenigen Verbände, Werke und Einrichtungen der Inneren Mission und innerhalb der Landes- und Freikirchen, deren Hauptzweck die Fürsorge für Alkoholgefährdete und Alkoholkranke oder die Bekämpfung der Suchtgefahren ist, unter voller Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu gemeinsamer Arbeit zu sammeln“.

Mitglieder sind von Seiten der Abstinenz und Suchtselbsthilfeverbände u. a. das Blaue Kreuz in Deutschland, das Blaue Kreuz in der Evangelischen Kirche und die  Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe. Weiterhin gehören die „Evangelischen Arbeitsgemeinschaften zur Abwehr der Suchtgefahren“ der Länder bei, die gleichzeitig auch die Verbindung der auf Länderebene organisierten Diakonischen Werke der EKD einbrachten. (siehe hierzu auch ELAS). Als letztes traten die evangelischen Fachkliniken für Suchtkranke der GVS bei.

Es bleibt zu fragen, warum die GVS, die sich doch ursprünglich aus der Selbsthilfe bzw. den Abstinenzverbänden rekrutiert hat, heute so wenig Bedeutung für die Selbsthilfe, zumindest für die Freundeskreise hat.

ELAS

Die "Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft Sucht" im Diakonischen Werk Baden ist der freie Zusammenschluss evangelischer Träger und Organisationen, die das Aufgabenfeld "Sucht" im Bereich des DW Baden und der Landeskirche Baden wahrnehmen. ELAS ist verortet im Referat Sucht des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. und wird hierüber vertreten.  Die  ELAS hat sich u. a. zur Aufgabe gemacht, die Arbeit der durch sie vertretenen Mitglieder im Rahmen der Aufgabenstellung des Diakonischen Werkes Baden zu fördern und zu unterstützen,  in der Öffentlichkeit für den von Suchtmitteln abhängig gewordenen Menschen einzutreten und über die Gefahr des Missbrauchs von Suchtmitteln aufzuklären, Fragen der Sucht gemeinsam zu beraten und den Dienst der einzelnen Einrichtungen zu unterstützen, sowie  Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern anzuregen und zu fördern. Mitglied sind alle stationären und ambulanten Institutionen der Suchtkrankenhilfe, sowie alle Selbsthilfegruppen, die Mitglied im Diakonischen Werk Baden, bzw. im Umfeld eines örtlichen Diakonischen Werkes, den Kirchengemeinden und der Landeskirche angesiedelt sind.

Landesstelle für Suchtfragen in Baden Württemberg

Die Landesstelle für Suchtfragen ist eine Koordinierungsstelle der in der Suchtkranken- und Gefährdetenhilfe tätigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg.  Somit ist die Landesstelle das Pendant zur DHS auf Landesebene.

BWAG

Die Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe - und Abstinenzverbände wurde 1998 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung gegründet. Als Zweck dieses Zusammenschlusses wurde definiert, „die freiwillige Suchtkrankenirrhilfe unter der besonderen Wahrung der Selbsthilfe und der ehrenamtlichen Arbeit auf Landesebene zu fördern“. Verwirklicht werden soll dies u. a. durch „Entwicklung, Koordination und Durchführung von gemeinsamen Aktionen zur Meinungsbildung in Politik und Gesellschaft“ und insbesondere auch durch „die Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und der Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Baden-Württemberg.

Gründungsmitglieder der BWAG sind: Blaues Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Guttempler-Orden (I. O. G. T.), Distrikt Baden-Württemberg e. V, Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe in Baden e. V., Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe in Württemberg e. V., Kreuzbund Diözesanverband Freiburg e. V.,  Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e. V., Landesverband der Elternkreise für Drogengefährdete und Drogenabhängige in Baden-Württemberg e. V .

Lt. Kooperationsvereinbarung hat die BWAG den Status eines nicht eingetragenen Vereins, mit gewählten Organen wie Vorstandschaft und Mitgliederversammlung, aber eben nicht den einer juristischen Person.

BW-LV

Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH ist aus dem Badischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation (blv) und der Drogenhilfe Tübingen (DHT) entstanden. Am 1. Januar 2007 fusionierten die beiden Vereine zu einer gemeinnützigen Gesellschaft. Alleiniger Gesellschafter ist die „Stiftung für Prävention und Rehabilitation Baden-Württemberg“.

Der BW-LV unterhält 21 Beratungs- und Behandlungsstellen in den einzelnen Landkreisen. Weiterhin stationäre Einrichtungen in Renchen, Altglashütten, Lörrach, eine Tagesklinik in Karlsruhe, betreute Wohneinrichtungen in Karlsruhe, Hinterzarten, Lörrach, Weil am Rhein.

Offensichtlich ist dieser Landesverband  eine völlig eigenständige,  auf das Land Baden-Württemberg begrenzte Einrichtung und gehört keiner der oben beschriebenen Organisationen an.

Uwe Aisenpreis